Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen (Stand 2023)

1. Abschluss des Reisevertrages: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder auf elektronischem Weg (Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung, die alle gesetzlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so haben Sie eine Frist von 10 Tagen bevor der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande kommt.

1.1 Flugbuchungen: Der Reiseveranstalter bietet den Service, den Flug für den Kunden und in seinem Namen bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu buchen und für diesen in Vorkasse zu treten. Die angebotenen Flugleistungen sind nicht Bestandteil der Pauschalreise. Die MasterGolf Tours & Services GmbH tritt lediglich als Vermittlerin auf und ist nicht Vertragspartei. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Die im Angebot angegebenen Flugpreise, Flugzeiten sowie Verfügbarkeiten können sich jederzeit ändern. Im Falle einer gewünschten Flugbuchung wird eine Service Gebühr in Höhe von 10,- EUR pro Person / Strecke erhoben.

1.2 Mietwagenbuchungen: Der Reiseveranstalter bieten den Service, den Mietwagen für Kunden und in seinem Namen bei dem jeweiligen Mietwagenanbieter zu buchen und für diesen in Vorkasse zu treten. Die angebotene Mietwagenleistung ist nicht Bestandteil der Pauschalreise. Die MasterGolf Tours & Services GmbH tritt lediglich als Vermittlerin auf und ist nicht Vertragspartei. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mietwagenanbieters. Die im Angebot angegebenen Mietwagenpreise und Verfügbarkeiten können sich jederzeit ändern.

2. Bezahlung: Bei Vertragsabschluss leisten Sie gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung. Sie beträgt 25% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Mit der Aushändigung der Bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k, Abs. 3. Der Restbetrag – unter Berücksichtigung der Anzahlung – muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung geleistet werden. Erst nach Begleichung der Summe werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt. Wenn Sie Ihr Einverständnis zur Zahlung mit Kreditkarte erteilt haben, erfolgen die Abbuchung von Ihrer Kreditkarte rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten durch unseren Partner Schmetterling Reisen. Wir akzeptieren Mastercard, Visacard und American Express. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. 

2.1 Flugbeförderungsentgelt: Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Die Buchungs- und Zahlungsmodalitäten richten sich nach den jeweiligen geltenden Tarifbestimmungen, die bei der Buchung angegeben werden. Das bestätigte Beförderungsentgelt enthält neben dem Preis für die Flugbeförderung alle anwendbaren Steuern, Flughafengebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren. Das im Angebot angegebene Beförderungsentgelt wird sofort mit Abschluss des Beförderungsvertrages fällig. 

3. Leistungen: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Beschreibungen des Kataloges und aus die hierauf Bezug nehmenden Angaben Ihrer Bestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder eine Änderung für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf den Reisenden auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden die Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

4. Die Flugzeiten: die Sie bei Vertragsabschluss erhalten, sind unverbindlich und können kurzfristig von der Fluggesellschaft geändert werden. Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast.

4.1 EU-Verordnung: Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr.261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfrachtführer (die Fluggesellschaft) zu richten.

5. Rücktritt durch den Reisenden: Treten Sie von der Buchung zurück oder wünschen Sie eine Umbuchung, ist der Zugang der entsprechenden Erklärung bei uns maßgeblich. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Pauschalreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt oder die Umbuchung schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 8 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der pauschalisierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt a) Bei Individualbuchungen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%, vom 29. bis 22. Tag 30%, vom 21. bis 15. Tag 40%, vom 14. bis 8. Tag 60%, vom 7. bis 1. Tag 80% ab Reisetag oder bei No-Show 95% des Reisepreises. b) Bei Gruppenbuchungen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%, vom 29. bis 22. Tag 40%, vom 21. bis 15. Tag 50%, vom 14. bis 8. Tag 80%, vom 7. bis 1. Tag 95% ab Reisetag oder bei No-Show 95% des Reisepreises. 

5.1 Rücktritt durch den Reisenden bei Flugleistungen: Unter den nachfolgend geregelten Bedingungen haben Sie jederzeit das Recht, vor Antritt des Fluges vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, dies unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer schriftlich zu erklären. Ein Nichtantritt des Fluges wird ebenfalls als Rücktritt von uns gewertet.

5.2 Stornierung: Es fallen ab Buchungszeitpunkt 90% des Flugpreises an. Fallen der Tag der Buchung und der Tag des Abfluges zusammen, beträgt die Stornokostenentschädigung ebenfalls 90% des Flugpreises. 

5.3 Rücktrittsgebühren: sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Treffpunkt einfindet, wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB ein Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt die vorstehende Bedingung unberührt

6. Umbuchungen: Bei Umbuchungen des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderung oder bei Umbuchung auf eine andere Reise dieses Kataloges entsteht ab dem Buchungszeitpunkt eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm entstehenden Kosten eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro zu verlangen. Bei Flugumbuchungen/Ersatzperson wird, zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro, der Tarifunterschied zum ursprünglich gebuchten Flug in Rechnung gestellt. Bearbeitungs-, Rücktritts- oder Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1 Ohne Einhaltung einer Frist: Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden – einschließlich evtl. Erstattungen durch die Leistungsträger.

7.2 Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Bei nicht erreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter informiert Sie sobald ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende davon keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Außergewöhnliche Umstände/ höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu bringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise so ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden – falls vertraglich vereinbart – zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

9. Haftung des Reiseveranstalters: Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern der Veranstalter nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt hat. Soweit der Veranstalter als Vermittler einer deutlich kenntlich gemachten Fremdleistung tätig ist, haftet er nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit dieser Leistung. Hierunter fallen u. a. Flüge, Bahnfahrten, Green Fee und Golfschulungen. Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollen Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

10. Gewährleistung: Wird eine Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch Abhilfe schaffen, indem er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11. Beanstandung: Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist dies an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger oder an den Veranstalter, bzw. an dessen Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck ist der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm keinerlei Ansprüche zu.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung: Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen: Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, die Verzögerung ist vom Veranstalter zu vertreten. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem Zeitraum von ca. 8 Wochen rechnen. Erkundigen Sie sich bitte, ob für Ihr Reiseziel ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis ausreicht. Achten Sie darauf, dass Ihr Pass eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, vorderer Orient) zurückkehren.

14. Allgemeines: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

Veranstalter/Reiseveranstalter:
MasterGolf Tours & Services GmbH
Am Alten Fließ 66
D-50129 Bergheim
Tel.: +49 2238 308257
Fax : +49 2238 846875

St.-Nr.: 203/5765/0897
HRB 53665

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